Alexander Höllrigl: 0152 044 25924
Timo Howe: 0176 967 90709
Keine Verbandsempfehlung im Sinne des Wettbewerbsrechts Der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) muss dem Maler- und Lackiererhandwerk angehören. Er erklärt, dass er direkt oder über seine Innung indirekt dem Malerverband Schleswig Holstein angeschlossen ist. Diese AGB gelten im Geschäftsverkehr mit privaten (§13 BGB) und gewerblichen Kunden. Diese AGB finden keine Anwendung bei einer Vergabe von VOB/A.
Angebote haben eine Gültigkeit von 4 Wochen ab dem Angebotsdatum. Sollte nach Annahme des Angebots oder vereinbartem Ausführungsbeginn die Leistung nicht innerhalb von 4 Monaten abgerufen werden, so hat der Auftragnehmer im Falle von Lohn- oder Materialkostenänderungen das Recht, die Durchführung des Vertrages zu entsprechend geänderten Vertragspreisen anzubieten. Wenn der Auftraggeber nicht zustimmt, so hat der Auftragnehmer das Recht den Vertrag zu kündigen. Das gilt nicht für vereinbarte längere Ausführungsfristen.
Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung, nach Planung das AN erbracht wird. Bei Abweichungen (z. B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.
Skonto muss vereinbart sein und wird nur dann gewährt, wenn die jeweilige Abschlagszahlung und die Schlusszahlung innerhalb der vereinbarten Frist auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben sind.
Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der AN die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisationsund Rüstzeiten fortzuführen.
Für private Auftraggeber (Verbraucher § 13 BGB) und bei ausschließlicher Vereinbarung des BGB als Vertragsgrundlage gelten folgende Regelungen: Zahlungen auf die Schlussrechnung sind sofort nach der Abnahme der Leistung fällig (§ 271 BGB), die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Abschlagszahlungen können gem. § 632a BGB jederzeit gefordert werden. Die jeweilige Abschlagszahlung ist sofort fällig und unverzüglich nach dem Eingang der Rechnung bei dem Auftraggeber zu zahlen. Bei Vereinbarung der VOB/B gelten die Zahlungsfristen des § 16 VOB/B.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahmewirkung und ist die Frist, innerhalb der Mängel an Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Unsere Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr. Für Beschädigungen unserer Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder natürlicher Abnutzung beruhen z. B. witterungsbedingt, sind keine Mängel. Hinweis: Die Verschleißerscheinungen können bereits innerhalb der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt für alle Beschichtungen, die starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind. Für Verträge mit der Vertragsgrundlage BGB gilt die Verjährungsfrist gem. § 634a BGB wie folgt: 2 Jahre für Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten, z. B. Überholungsbeschichtungen und Arbeiten im Gebäudebestand. 5 Jahre bei der Erstellung eines Bauwerks, z. B. die Erstellung eines Wärmedämm-Verbundsystems oder Arbeiten die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind.
Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des AN nicht mit Forderungen auf anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtkräftig festgestellt.
Zusätzliche oder notwendige Leistungen, die überwiegend Lohnkosten beinhalten, können gesondert, auf Stundenlohnbasis, zuzüglich Material abgerechnet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Wenn nichts anderes verlangt wird, erfolgt die Abnahme durch Ingebrauchnahme oder mit Ablauf der gesetzlichen Frist oder durch schlüssiges Verhalten.
Bei Meinungsverschiedenheiten über die Ausführung und Abrechnung der Arbeiten soll eine Stellungnahme der Fachorganisation des Maler- und Lackiererhandwerks eingeholt werden, um einen sachgerechten Lösungsweg zu unterstützen.
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Vollkaufleuten ist für beide Vertragspartner unser Betriebssitz.
© Copyright: Malerverband Niedersachsen, Sodenstraße 2, 30161 Hannover
Alle Rechte vorbehalten / Das Malerduo